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Die Agentur für Arbeit forderte von einem Menschen, der kaum lesen und kaum schreiben kann, eine schriftliche Stellungnahme und drohte ihm eine dreimonatige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld an, falls er diese nicht fristgerecht einreiche.
Lese-Rechschreibschwäche und gesetzliche Betreuung
Tom Bruns (Name geändert) ist 21 Jahre alt und geistig behindert. Seine gesetzliche Betreuung erläutert: „Er hat eine Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung besucht. Seit er 2022 dort abgegangen ist, hat er meist gearbeitet.