BVAG: Durch eine wichtige Änderung im §81 Abs. 3 (a) SGB III, ist es leichter möglich, dass Jobcenter die Teilnahme an Alphabetisierungskursen finanzieren. Alle Informationen dazu und zu allen weiteren Finanzierungsmöglichkeiten, finden Sie auf der Fachkräfte-Seite des Projekts iCHANCE.Die Jobcenter tragen die Weiterbildungskosten für Alphabetisierungs- und Grundbildungskurse für arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Kunden nach §81 Abs. 3 (a) SGB III, wenn die Grundkompetenzen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht ausreichen, um erfolgreich an einer beruflichen Weiterbildung teilzunehmen, welche zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt. Die Kostenübernahme erfolgt mittels Bildungsgutschein.
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