Hartz-IV : Anspruch für Kinder + Jugendliche mit LRS

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-ratgeber-alg-ii-anspruch-fuer-kinder21102.php

Und der Schulbedarf… ?
… ist in der Regelleistung nicht vorgesehen und wurde 2005 auch bei den einmaligen Leistungen nicht berücksichtigt. Ab 2009 sollen dafür nun je Kind unter 25 Jahre an allgemeinbildenden oder Berufsschulen im Jahr 100 € Beihilfe (Schulbedarf) gezahlt werden (§ 24a SGB II). Das Geld sollen die Behörden im August automatisch mit dem laufenden Alg II auszahlen. Schularbeitshilfen, Hausaufgabenhilfen laufen im Rahmen der Hilfe zur Erziehung, diese Lernhilfen sind einkommensunabhängig und müssen beim Jugendamt beantragt werden. Kinder mit Lese und/ oder Rechtschreibschwäche werden in diesem Rahmen gefördert. Infos: Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V. PF 1107, 30175 Hannover

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