Hartz IV: Lernförderung bei Legasthenie und Dyskalkulie

www.gegen-hartz.de  Betroffene von Legasthenie und Dyskalkulie, also einer Lese-, Rechtschreib und Matheschwäche von frühem Entwicklungsstand an, die in Hartz IV leben und zur Schule gehen, haben Anspruch auf eine Lernförderung zum Zwecke, den Schulabschluss zu erreichen. Entsprechende Leistungen müssen gesondert beantragt werden.

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