Krankheitskosten der Lese- und Rechtschreibschwäche absetzen

Die Behandlung einer Lese- und Rechtschreibschwäche gilt als außergewöhnliche Belastung und kann steuerlich geltend gemacht werden. Worauf Eltern achten sollten, erklärt das Bayerische Landesamt für Steuern. Handelsblatt

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