Leichte Sprache als Studieninhalt

an der Hochschule für öffentliche Verwaltung RLP
Im neuen § 11 BGG, der seit dem 1. Januar 2018 sind zahlreiche Behörden verpflichtet, Bescheide und andere behördliche Schreiben und Informationen auf Verlangen von Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung in Leichter Sprache zu erläutern.
„Die Diplom-Psychologin Dr. Martina Ludwig ist Dozentin an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz (HöV RLP). Sie bringt angehenden Verwaltungsfachleuten bei, wie die Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürger(inne)n gelingen kann.“ Hier das Interview https://www.npridik.de/leichte-sprache-hoev-rlp/ 

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