Streit um Legasthenie-Vermerk im Abi-Zeugnis

Gericht verbietet Legasthenie-Vermerk im Abi-Zeugnis.  Das bayrische Kultusministerium prüft derzeit eine Revision gegen das Verbot von Bemerkungen zu Legasthenie in Abi-Zeugnissen.

An Legastheniker  werden  geringere Leistungsanforderungen als an die übrigen Schüler gestellt. . Es wird Nachteilsausgleich gewährt, d.h. längere Zeit bei Prüfungen und  Rechtschreibfehler fließen nicht in die Bewertung ein.

Schlagwort Nachteilsausgleich und  siehe auch hier

hier in der Süddeutschen Zeitung

hier in der Welt

Realschullehrer-Verband Bayern „Zeugnisse dürfen nicht ihre Aussagekraft verlieren“,Verbandschef Huber kritisiert Urteil zu Legasthenie-Vermerken in Abiturzeugnissen  hier mehr bei bildungsklick

Hier bei   Legal Tribune online    „Ein Hinweis auf den sogenannten Notenschutz gehört nicht ins Abiturzeugnis. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), wie am Montag bekannt wurde (Urt. v. 28.05.2014, Az. 7 B 14.22, 7 B 14.23).“

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