Studenten mit Legasthenie: Vom Fehlerteufel besessen

Spiegel online 28.01.2014

Er ist schlau, er studiert, er kann nicht richtig schreiben: Philipp, 25, Legastheniker, hat wie Tausende Studenten in Deutschland eine Lese-Rechtschreib-Störung. Die meisten leiden still, dabei haben sie ein Recht auf Hilfe – auch von den Unis…..  

Im Hochschulrahmengesetz gilt Legasthenie als Behinderung, Betroffene haben wie Blinde, Gehörlose oder psychisch Kranke ein Recht auf Nachteilsausgleich. Voraussetzung ist lediglich ein psychologisches Gutachten, das die Teilleistungsstörung des Studenten bestätigt. Weil Menschen mit Legasthenie beim Lesen länger brauchen, können sie zum Beispiel mehr Zeit für Prüfungen beantragen. Viele Hochschulen bieten auch die Möglichkeit, schriftliche in mündliche Prüfungen zu ändern oder bei Klausuren einen Computer mit Rechtschreibprogramm nutzen zu dürfen. Welchen Nachteilsausgleich man erhält, wird allerdings von Fall zu Fall entschieden. Und: Die Betroffenen müssen sich selbst darum kümmern – das Gespräch mit den Dozenten suchen und die Vereinbarungen für jede Prüfung immer wieder neu treffen….“


Kommentare sind geschlossen.