Legasthenie im Studium

Ich denke bis heute manchmal: Ich bin dumm„, Buchstaben und Bildung – das hängt nach allgemeiner Ansicht klar zusammen. süddeutsche
Fast jeder 200. Student in Deutschland ist Legastheniker. Doch oft wissen weder Betroffene noch Universitäten, wie sie mit der Behinderung umgehen sollen. Es gibt die Möglichkeit von Nachteilsausgleich allerdings nicht einheitlich.

„Ich habe eine große Schreibhemmung“ Tiemo Grimm ist Professor für Humangenetik.
Und er ist Legastheniker. Ein Gespräch über den Starrsinn von Behörden, vermeintlich dumme Kinder und eine Wissenschaftskarriere trotz Lese-Rechtschreibstörung: süddeutsche
 

An der VHS-Hamburg gibt es Kurse Stufe 4/5
für Menschen, die lesen und schreiben können, aber Schwierigkeiten mit der Rechtschreibung haben, aber weniger Fehler machen und unsicher sind.
DieBetroffenen möchten nicht in einen „normalen“ Rechtschreibkurs, weil sie Schreibblockaden haben. Sie schämen sich, eben weil sie einen Realschulabschluss oder  gar Abitur haben. Bei vielen ist das Problem in der Schule nicht erkannt worden oder sie wurden als Legastheniker diagnostziert , aber die Schule hatte kein Förderkonzept.

Nachteilsausgleich für behinderte Auszubildende

Handbuch für die Ausbildungs- und Prüfungspraxis, Hrg: Vollmer, Kirsten; Frohnenberg, Claudia, W.Bertelsmann Verlag, 2014, Preis: 29,90  €   kostenloser download
Nachteilsausgleich u.a. für Lernbehinderungen, psychische Behinderungen, Lese-, Rechtschreibstörung (Legasthenie)  hier   Inhalt hier

Behinderte Menschen haben laut Gesetz ein Recht auf Nachteilsausgleich in Ausbildung und Prüfung. Das Handbuch bietet eine Fülle von Informationen zu Behinderungsarten und geeigneten Formen des Nachteilsausgleichs. Fallbeispiele zeigen konkrete Lösungsmöglichkeiten und helfen so bei der praktischen Umsetzung des gesetzlichen Gebots. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf psychischen Behinderungen und Beeinträchtigungen.

Focus online, 10.10.2014  Azubis mit Legasthenie können Nachteilsausgleich beantragen  hier

Streit um Legasthenie-Vermerk im Abi-Zeugnis

Gericht verbietet Legasthenie-Vermerk im Abi-Zeugnis.  Das bayrische Kultusministerium prüft derzeit eine Revision gegen das Verbot von Bemerkungen zu Legasthenie in Abi-Zeugnissen.

An Legastheniker  werden  geringere Leistungsanforderungen als an die übrigen Schüler gestellt. . Es wird Nachteilsausgleich gewährt, d.h. längere Zeit bei Prüfungen und  Rechtschreibfehler fließen nicht in die Bewertung ein.

Schlagwort Nachteilsausgleich und  siehe auch hier

hier in der Süddeutschen Zeitung

hier in der Welt

Realschullehrer-Verband Bayern „Zeugnisse dürfen nicht ihre Aussagekraft verlieren“,Verbandschef Huber kritisiert Urteil zu Legasthenie-Vermerken in Abiturzeugnissen  hier mehr bei bildungsklick

Hier bei   Legal Tribune online    „Ein Hinweis auf den sogenannten Notenschutz gehört nicht ins Abiturzeugnis. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), wie am Montag bekannt wurde (Urt. v. 28.05.2014, Az. 7 B 14.22, 7 B 14.23).“

Legasthenie? Dyskalkulie? Nicht der Kopf der Kinder ist das Problem

Hochinteressantes Interview bei LegaKids  hier

Tests werden kritisch beleuchtet, ebenso dass Legasthenie den Behinderten-Status bekommen soll.
Siehe dazu auch das Buch Band 5 Legasthenie vom dgls  hier

„Unbeirrt von wissenschaftlich fundierten Argumenten wird weiter behauptet, Legasthenie und Dyskalkulie seien eine Störung oder Krankheit. Kinder haben oft Schwierigkeiten mit dem Lesen und Rechnen, ja, aber müssen sie deshalb gleich gestört sein? Grundlage für die irrige „Krankheits-Annahme“ bilden immer die Durchschnittswerte z.B. der Leseleistung wie des sogenannten IQ-Wertes. Letztlich wird dadurch die Willkürlichkeit der Diagnose deutlich – den Kindern wird das nicht gerecht. Förderung ist gefragt, nicht eine weitere Stigmatisierung und Pathologisierung der Kinder.

Interview zu dieser Thematik mit Prof. Wolfram Meyerhöfer von der Universität Paderborn…

Thema Schule –   Nachteilsausgleich – Finanzierung  Auszug:

„Eltern kommen in lerntherapeutische Praxen und fragen, ob sie mit ihrem Kind zum Kinder- und Jugendpsychiater gehen sollen, um eine Legasthenie festzustellen. Hintergrund ist, dass eine fachärztliche Bescheinigung Voraussetzung dafür ist, dem Kind in der Schule einen Nachteilsausgleich zu gewähren.

Das weist darauf hin, dass die Begriffe Rechenschwäche und Legasthenie nicht vorrangig dazu da sind, um die damit verbundenen Lernphänomene zu verstehen, sondern um Fragen der Ressourcenzuweisung zu bearbeiten. Die Institution Schule macht ihre Arbeit nicht und bringt Kindern nicht das Lesen, Schreiben und Rechnen bei. Nun steht einerseits die Frage, wer die Ressourcen bereitstellen muss, um den Betroffenen zu helfen. Die Krankheitsannahme ist deshalb so durchsetzungsstark, weil die Verursacher der Probleme – also insbesondere die Institution Schule, natürlich auch Universitäten usw. – gleichzeitig den Expertenstatus innehaben. Es lässt sich sehr schön beobachten, wie sich die Beteiligten gegenseitig die Schuld zu schieben. Der Professor sagt: Die Lehrer machen´s falsch. Die Lehrer sagen: Die Uni hat´s uns nicht beigebracht und wir haben zu wenig Förderstunden. Die Schulverwaltung sagt: Wenn wir euch mehr Förderstunden geben, dann macht ihr sowieso nur das, was ihr auch im Unterricht macht und was schon dort nicht klappt uswusf. In dieser Gemengelage ist es natürlich entlastend, wenn die Medizin eine Sichtweise zur Verfügung stellt, nach der das Problem im Endeffekt dann doch im Kopf der Schülerin liegt. …..“

Studenten mit Legasthenie: Vom Fehlerteufel besessen

Spiegel online 28.01.2014

Er ist schlau, er studiert, er kann nicht richtig schreiben: Philipp, 25, Legastheniker, hat wie Tausende Studenten in Deutschland eine Lese-Rechtschreib-Störung. Die meisten leiden still, dabei haben sie ein Recht auf Hilfe – auch von den Unis…..  

Im Hochschulrahmengesetz gilt Legasthenie als Behinderung, Betroffene haben wie Blinde, Gehörlose oder psychisch Kranke ein Recht auf Nachteilsausgleich. Voraussetzung ist lediglich ein psychologisches Gutachten, das die Teilleistungsstörung des Studenten bestätigt. Weil Menschen mit Legasthenie beim Lesen länger brauchen, können sie zum Beispiel mehr Zeit für Prüfungen beantragen. Viele Hochschulen bieten auch die Möglichkeit, schriftliche in mündliche Prüfungen zu ändern oder bei Klausuren einen Computer mit Rechtschreibprogramm nutzen zu dürfen. Welchen Nachteilsausgleich man erhält, wird allerdings von Fall zu Fall entschieden. Und: Die Betroffenen müssen sich selbst darum kümmern – das Gespräch mit den Dozenten suchen und die Vereinbarungen für jede Prüfung immer wieder neu treffen….“


Nachteilsausgleich – LRS-Erlass Sammlung

  • Erklärfilm von alphaprof
  •  Nachteilsausgleich  YouTube   YouTube
  • LegaKids hier
  • Bayerisches Kultusministerium zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Zeugnisvermerk zur Legasthenie 2015  bldungsklick

  • Nachteilsausgleich bei Rechenschwäche Bei einer isolierten Rechtschreibschwäche oder einer Legasthenie ist ggfls. ein Nachteilsausgleich zu gewähren. rechtslupe.de  hier
  • Nachteilsausgleich darf nicht im Zeugnis vermerkt werden, siehe Zeitschrift LeDy 4/2014 vom BLV und bei  br.de  hier
  • Sozialrecht , Eingliederungshilfe hier bei BLV
  • Fachbuchtipp: Nachteilsausgleich für behinderte Auszubildende  hier
  • Hamburg Richtlinie zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen

Neu: April 2013  Handreichungen Nachteilsausgleich ,   hier
LRS  Seite 13, Anhang A 6
mit Hinweis hierher  hier Diese Richtlinie ist seit dem 1. November 2006 in Kraft.

Nachteilsausgleich Allgemeine Prüfungsordnung für berufliche Schulen

Richtlinie zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen
Amt für Schule Hamburg  6.10.2006 B 23-7 MBlSchul 2006 Seite 110

223-1-30 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für berufliche Schulen – Allgemeiner Teil – (APO-AT),  § 32  hier
Vom 25. Juli 2000 http://hh.juris.de/hh/BerSchulATAPO_HA_P32.htm

Der Landesverband Legasthenie in HH  (deutschlandweit BVL) hilft besonders Schülern und kann Eltern beraten. Erstellt Gutachten.  hier

  • Grundrechtlicher Anspruch, Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Umgang mit Legasthenie und Dyskalkulie in der Schule – insbesondere zum grundrechtlich fundierten Anspruch auf eine fähigkeits- und begabungsgerechte Beurteilung, Artikel in LEDY (BVL), 1.2014, Der Text ist inleicht veränderter Form in der jur. Fachzeitschrift erschienen. Cremer, Wolfram; Kolok, Katharina Titel: Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Umgang mit Legasthenie und Dyskalkulie in der Schule … grundrechtlich fundierten Anspruch auf eine fähigkeits- und begabungsgerechte Beurteilung. In: Deutsches Verwaltungsblatt, 0012-1363, 2014, 129, 6, S. 333341 …
  • Schleswig-Holstein Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie) 2008     hier
  •  Eingliederungshilfe bei Lese-Rechtschreib-,bzw Rechenstörung nach § 35 a SGB VIII: Behandlung der Primärsymtomatik durch Lerntherapie, Artikel in LEDY (BVL), 1.2014,
    anwalt24.de   hier
    „Die Bewilligung einer Legasthenietherapie als Leistung der Eingliederungshilfe ist an enge Voraussetzungen geknüpft, die häufig missverstanden werden. U.a. muss die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt sein. Was hat es (speziell im Zusammenhang mit Legasthenie) damit auf sich?…“
  • LRS Erlasse der verschiedenen Bundesländer hier